» Wenn ein hochgerüstetes Auto jahrelang zu schnell fährt, hilft es
nicht, die Turbolader wieder auszubauen.
Was zu Schrott gefahren wurde bleibt Schrott.«
Was zu Schrott gefahren wurde bleibt Schrott.«
„Die“ Finanzmärkte bleiben erhalten. Das ist doch eine gute
Nachricht. Aber: bürgerlich und nachbürgerlich: Was soll das im Zusammenhang
mit der Regulierung der Finanzmärkte heißen? Die Antwort hat zwei Teile:
Erstens kennt die bürgerliche „Kultur“ als Anreizsystem
offenbar lediglich dies: Den Leidensdruck erhöhen. So hat es vor nicht allzu
langer Zeit ein reichlich dummes bayerisches Weibsbild bezeichnet. Ein
steuerbezahltes obendrein, das nicht wußte, woher ihr Geld eigentlich stammt.
Aber wahrscheinlich wollte diese „Dame“ auch nur mit dem „Mainstream“
schwimmen, denn dann braucht man selbst nicht mehr zu denken.
Nun lehrt aber die Evolution, daß stets nur die Belohnung
weitere Leistung, mehr Leistung hervorbringt. Wer das gewünschte zur richtigen
Zeit richtig macht, der wird belohnt. Der erhält einen Vorteil. Damit er das
auch kann, muß er eine „Guideline“ an die Hand bekommen, aus der er zu jeder
Zeit herauslesen kann, ob er auch noch auf dem richtigen Weg ist. Diese Guideline
ist überschauber, so kann sie Orientierung bieten. Soll mehr darin aufgenommen
werden, dann muß man sich sehr lange und gründlich darüber unterhalten. So ein
„Aufnahmeverfahren“ ist eine ernste Sache.
Demgegenüber stehen die bürgerlichen Versionen mit
komplizierten Verbotslisten. Deren einziger Effekt ist, daß alles getan wird,
was nicht drinsteht. Und schon gibt es wieder „Nachbesserungsbedarf“. Die
Annahme, neben der Liste gäbe es auch noch andere „Regularien“ wie die
angeborene gute Kaufmannschaft oder ähnliches, die automatisch dafür sorgen
würden, daß es von selbst läuft, sind nichts weiter als Abwehrmaßnahmen,
Vornewegverteidigungsstrategien gegen weitere komplizierte Verbote.
Darüberhinaus bin ich einfach nicht willens, jedem rotzfrechen
Straßenjungen Tag für Tag hinterherzulaufen und auf ihn aufzupassen. Dafür ist
mir meine Lebenszeit einfach zu wertvoll.
Zweitens findet in der Evolution niemals eine Restauration
statt. So etwas ist einfach nicht artgerecht, nicht menschengerecht. Wenn daher
immer wieder bürgerliche „Denker“ darauf verweisen, man müsse doch nur die
Regelungen von 19xx wieder in Kraft setzen und alles wäre in Ordnung, so laufen
sie in die Irre. Eigentlich verfolgen sie damit nur das Ziel, von ihrem
Versagen bei der Abschaffung dieser Regeln abzulenken. Sie wollen ihre Fehler nicht
eingestehen.
Sie übersehen dabei nur, daß die Zeit weitergelaufen ist,
daß sich Bedingungen und Handlungsmuster verändert haben. Ich kann doch auch
nichts dafür, daß der Liebe Gotte diesem Universum die Zeit verpaßt hat. Es ist
halt so.
Entscheidender aber ist, daß sich Menschen niemals haben
zurückversetzen lassen. Sie spüren tief in ihrem Innern, daß es nur die eine
Richtung nach vorn gibt. Hat auch der Liebe Gott zu verantworten. Damit hat er
auch kein Problem, wenn ich ihn richtig verstehe.
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Einschub zur Klarstellung meiner Position: In der
augenblicklichen Diskussion werden die abstrusesten Ansichten vertreten.
Zwischen „Gelddruckmaschine Finanzindustrie“, „Virtueller Realität mit realem
Dahinsiechen“ und „Zinsen sind Teufelswerk“ ist so ziemlich alles vertreten.
Dabei wird die Bedeutung, die evolutionäre Bedeutung des Kredits übersehen.
Der Kredit folgt direkt aus der ursprünglichen Idee des
Geldes. Er ist ein Vertrauensvorschuß des Gläubigers an seinen Schuldner. Und
er ist ein Wertvorschuß auf den künftigen Mehrwert, der mit dem Kredit als
„Baustein“, als „Hilfsgerüst“ erschaffen wird. Daher wird der Kredit auch nicht
vergeben, er ist nicht geliehenes Geld aus einem vorhandenen Topf. Er wird
verkauft, so wie jedes andere notwendige Hilfsmittel zur Produktion auch. Der
Kaufpreis ist der Zins. Er ist die Einkommensquelle für den Kreditgeber. Und er
ist die Voraussetzung dafür, daß (Spar-)Einlagen überhaupt durch Verzinsung
belohnt werden können. Spareinlagen wiederum sind nicht die Quelle für Kredite,
sie sind bestenfalls Teile notwendigen Eigenkapitals eines Kreditgebers, denn
der selbst muß auch kreditwürdig sein.
Kredite sind Buchgeld, sie werden erst dann real, wenn sie
über die Refinanzierung des Kreditgebers durch die mit Hoheitsrechten ausgestattete
Zentralbank „gedruckt“, geschöpft werden. Das ist übrigens „inflationsneutral“,
da sie nur den vorweggenommenen Mehrwert repräsentieren.
All das ist keine virtuelle Spinnerei, nur weil irgendeine
schwäbische Hausfrau, die geistig nocht nicht einmal im Industriezeitalter
angekommen ist, dies angeblich nicht versteht. Wäre es wirklich so, daß man
Geld nur verleihen könnte, wenn es schon erwirtschaftet wäre, dann hätten wir
die wirtschaftliche Evolution bis heute nicht durchgehalten. Wirtschaften
schafft Mehrwert. Und durch was wäre der
repräsentiert, wenn nicht mehr Geld hinzukäme? Müßte man das nicht sofort nach
Durchlaufen der Wertschöpfungskette aufstocken? Ja, müßte man. Aber mittels
Kredit als Wertvorschuß läuft das ganz von allein. Schuldenbremsen per se sind daher
nichts weiter als Blödsinn, als Ausrede von Leuten, die im Mittelalter
steckengeblieben sind. Als Ausrede von Leuten, denen nichts mehr einfällt. Für Kredite
und mithin für Schulden gilt die alte Betonbauerweisheit „Es kommt d’rauf an, was
man d’raus macht.“
Problematisch werden zwei Punkte. Auch wenn einem Kredit üblicherweise
gleich drei Werte gegenüberstehen (künftiger Mehrwert durch den Kreditzweck,
Rückzahlungspflicht des Schuldners, Kreditausfallversicherung), so folgt im
Falle des Versagens des Kreditnehmers die „Materialisation“ des Buchgeldes in
einen realen Schaden. Für wen dann auch immer.
Zweitens werden Kredite durch Verbriefung verwässert, ihr
Wert wird auf immer mehr „Anteilsscheine“ verteilt. Dabei ist die Verbriefung
doch nur das Vehikel, um ein Handelsverbot für Kredite zu umgehen
beziehungsweise durch Mehrfachverbriefungen möglichst viel Handelsvolumen zu
erzeugen. Das ist verlockend, da dem Kredit ja die drei beschriebenen Werte üblicherweise
gegenüberstehen. Was sollte da schiefgehen? Nun, es geht schief, da Kredite her
müssen auf Teufel komm ’raus,
sonst gibt es nichts zu verbriefen. Vor allem nicht die Verbriefung von
Verbriefungen. Der eigentliche Sinn des Kredits geht verloren. Und zweitens
schafft das Handeln mit Verbriefungen keinen Mehrwert. Da ist dann die
schwäbische Hausfrau in der City of London unterwegs und verteilt laufend
vorhandenes Geld nur um. Mehrwert kann sie damit aber nicht schaffen, womit
auch. Sie hat ja nur die „wertverwässerten“ echten Kredite irgendwo ganz unten
im tiefen Raum des Paralleluniversums ihrer Hausfrauentasche.
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Und so sähe jetzt der regulierte
Finanzmarkt in nachbürgerlicher, artgerechter Weise aus (Belohnungssystem und
Arbeiten in Bandbreiten). Ohne Trennbankensystem (Hierzulande doch eher
deswegen gewünscht, um ja die beliebten Sparkassen zu erhalten. Wie waren die
doch noch gleich entstanden?) und endlose Verbotslisten geht es auch. Das
einzige, was reguliert beziehungsweise unterschieden werden muß, sind Geschäftsfelder
beziehungsweise Produkte/Produktkategorien und zugehörige Märkte. Und die Wege,
die zwischen ihnen beschritten werden können.
Vorab noch zwei Bemerkungen: Es wird von
Direktwertpapieren die Rede sein. Im Prinzip sind das direkt handelbare
Verträge (Kredite, Anleihen und Anteile sowie Rückversicherungen, Währungen,
Rohstoffe und Edelmetalle). Diese werden zu handelbaren Direktwertpapieren,
wenn Käufer und Verkäufer dem zustimmen. Sie werden in Bandbreiten (Verzinsung,
Anzahl und Volumina von Positionen, Handelsrhythmus mit Wartezeiten) gehandelt.
Dafür steht eine Kommission, die jährlich diese Bandbreiten festsetzt. Sie
besteht aus Vertretern der Banken, der Zentralbank, der Regierung und des
Parlamentes (auch aus den Oppositionsparteien) sowie aus Vertretern von EU-Kommission
und EU-Parlament (auch wenn es nur um nationale Regelungen geht, werden die
gehört; geht es um weitergehende Regelungen über Kontinente hinweg, werden aus
jedem betroffenen Land dieselben Gremien angesprochen). Die Mitglieder dieses
Gremiums wechseln im Jahresrhythmus. Wiedereinsetzungen erfordern einjährige
Karenzzeiten. Die Einsetzung erfolgt durch die Parlamente.
Ganz schön groß, diese neue Kommission,
nicht wahr? Das muß sie auch sein, denn sie hat sehr viel Macht. Und die will
verteilt sein. Aber sie muß pünktlich ihre Aufgaben erledigen. Legt sie also
nicht zum Stichtag neue Bandbreiten fest, dann werden die Märkte angehalten.
Das will doch keiner riskieren, oder? Und nickt sie die alten Regelungen nur
neu ab, dann darf sie das genau einmal. Danach ist Schluß damit. Die Aufgabe
ist die ständige Weiterentwicklung, nicht die Konservierung.
Wieso ist hier überhaupt noch von der
Zentralbank, einer mehr oder minder staatlichen Veranstaltung, die Rede? Die
Staaten sind doch pleite. Das Geld liegt doch ganz woanders. Was soll das? Nun,
die Staaten und ihre wirtschaftenden Menschen schaffen Mehrwert. Die sogenannte
Finanzindustrie, bei der sich die größten Vermögen befinden, verteilt
vorhandene Werte nur um. Sie ist bedeutungslos. Ich hatte schon andernorts
darauf hingewiesen. Ich setze das für die Zukunft voraus.
Ein Direktwertpapier ist ein für
zertifizierte Börsen zugelassenes Papier. Besonders für Fonds ist es wichtig,
ob sie hier zugelassen werden können, wenn sie dies wollen. Das gilt auch für
Staatsfonds und Sozialversicherungsfonds (damit ist die neue, nachbürgerliche
Sozialversicherung gemeint, die noch Thema werden wird). Wichtig ist hier: Der
Wechsel vom Wertpapierstatus in den Direktwertpapierstatus ist möglich; über
ein sehr strenges Auswahlverfahren durch die Kommission, das auch noch
jährlichen Vorgaben nach Anzahl und Volumen der Kandidaten unterliegt. Der
umgekehrte Weg ist heikel. Wer ins „Zockerparadies“ des Wertpapiergeschäftes
wechselt, der hat ein komplett neues Auswahlverfahren vor sich; nach einer
mindestens einjährigen Karenzzeit. Nachdenken lohnt sich.
Dazu noch eine weitere Bemerkung:
Wertpapiere, neue „Produkte“ können ja durchaus sinnvoll sein, zum Beispiel als
Rückversicherungsinstrument. Sie müssen aber ausgereift und „serientauglich“
sein. Die Zeit als Wertpapier kann also auch eine Entwicklungs- und Testphase
sein, ein Experiment. Ohne Experimente geht es nun einmal nicht voran. Sie
dürfen nur nicht immer wieder zum ganz großen Knall führen, wenn sie mißlingen.
Ferner ist von der Insolvenz aller
Beteiligten, also auch der Banken, die Rede. Wichtig scheint mir in der
augenblicklichen dogmatisch verkalkten Debatte folgendes zu sein: Gläubiger
sind in der Insolvenz Geschädigte. Die einzig sinnvolle Rangfolge ist die
Unterscheidung in Gesellschafter (Gesellschafterdarlehen, -anteile wie bekannt
aus der InSo-Ordnung) und andere. Gläubiger mit größeren Forderungen sind nicht
allein deswegen schlechtere Gläubiger (Sie haben ja nur investiert, um Gewinn
zu machen. Der kleine Sparer wollte doch nur ein paar Zinsen. Das ist genauso
mittelterlich unprofessionell wie der Schuld- und Sühnegedanke im
Insolvenzfall: Wir haben zwar Mist gebaut, aber Schuld sind wir nicht! Wer denn
dann? Und warum ist das für die Lösung des Problems überhaupt wichtig?).
Kreditgeschäft
Das sind: Geschäftskredite inklusive
Warenterminfinanzierung, Währungsgeschäfte, Edelmetallgeschäfte, Verbraucher-
und andere Privatfinanzierungen, Direktwertpapiergeschäfte, aber ohne sonstige Wertpapiergeschäfte
(insbesondere alle ohne direkten Bezug zur Realwirtschaft).
Dafür ist die günstige Refinanzierung via
Zentralbank möglich (Belohnung), sie darf aber auch gern unter Banken erfolgen,
wenn dies aus anderen Gründen (Unabhängigkeit) gewünscht ist.
Die hier geltenden Bandbreiten werden wie
oben beschrieben jährlich festgelegt (Zinssätze, Volumina pro Marktteilnehmer,
Handeslaktivitäten – besonders im computegestützten Handel).
Um die Risikobereitschaft zu erhöhen
(Ersatz für Basel etc.) wird dieser Weg beschritten – prinzipiell und nicht nur
für gute Verhandler: Kreditnehmer und -geber bilden eine
Besicherungsgemeinschaft, so daß Kredite durch schnell liquidierbare Sicherheiten
im Falle des Falles sofort beendet werden können (die benannte Kommission
regelt, was das sein kann). Der
Anfangszinssatz für Nehmer ist abhängig von seinen Sicherheiten; der Zinssatz
soll im Laufe des Kredites sinken (Zinsfloating, Besicherungsfloating), wenn die
Sicherheiten des Nehmers erhöht werden können (Kredit für
Ausrüstungsinvestitionen zum Beispiel dann, wenn Ausrüstung steht und
produziert, der Wert also zumindest teilweise geschaffen wurde). Am Anfang soll
der Zins ruhig höher liegen, man soll ja nicht vergessen, daß noch etwas zu tun
ist.
Geber und Nehmer können vereinbaren, daß
die Kredite gehandelt (Direktwertpapiergeschäft) oder verkauft werden können;
die Konditionen werden mitverkauft und sind garantiert.
Es gibt eine tägliche Meldepflicht für
alle Kredite an die (bestehende) Aufsichtsbehörde; auch über den Verlauf von
Krediten, denn man muß ermitteln, ob die „floatenden“ Sicherheiten auch
wirklich funktionieren. Weiterhin wird damit sichergestellt, daß auf Umwegen
nicht Wertpapiergeschäfte so vorfinanziert werden und daß die jährlichen
Bandbeiten den tatsächlichen Kreditverläufen angepaßt werden können.
Aggregierte Daten gehen daher auch an die benannte Kommission zur
Bandbreitenfestlegung und verbleiben da.
Im Insolvenzfall (als Grund reicht
Zahlungsunfähigkeit oder drohende Zahlungsunfähigkeit aus, Überschuldung wird
gar nicht erst geprüft) wird die Bank geschlossen und ein Verwalter berufen Der
löst sofort „wackelige“ Kredite auf (als Bewertungskriterium hat er die Daten
aus der täglichen Meldepflicht und einen sehr strengen Kriterienkatalog durch
besagte Kommission). Alle anderen Kredite verkauft er sofort oder bewirtschaftet
sie selbst weiter. Dazu erhält er Unterstützung durch die Zentralbank. Nur
durch die. Die Banken bleiben dabei draußen. Sie können ja vom Verwalter kaufen
und mit guten Schuldnern weiter verdienen. Sonst gehen diese Einkünfte eben an
die Zentralbank, falls die Schuldner nicht selbst ablösen wollen oder können.
Warentermingeschäft (Rohstoffe), Währungsgeschäfte, Edelmetallgeschäfte und Direktwertpapiergeschäfte
Direktwertpapiere wie oben benannt – Der Handel
findet nur an zertifizierten Börsen statt (befristetes und jährlich zu
erneuerndes Zertifikat, erteilt durch benannte Kommission). Auch hier gilt die
tägliche Meldepflicht und die Festlegung von Bandbreiten, letztere insbesondere
zu Anzahl der Positionen und Positionsvolumina, die von einem Teilnehmer
gehandelt werden dürfen und auch zur Anzahl von Handelsabschlüssen pro Tag
damit.
Vorfinanzierungen können daher auch durch
die Zentralbanken refinanziert werden.
Zur Erinnerung: Die Kriterien für ein
Direktwertpapier legt besagte Kommission fest. Ein solches Papier muß ein
Auswahlverfahren durchlaufen. Und es muß jährlich seinen Status erneuern.
Die Insolvenzregelung gilt auch für diese
Börsen. Wenn es nicht mehr läuft, müssen sie schnellstens verschwinden und
abgelöst werden.
Staatsanleihen
Staatsfinanzierungen können nur über Banken
vorgenommen werden. Direktwertpapiergeschäfte sind damit möglich
(Aufnahmeverfahren); handelbar sind sie aber nur an einer besonderen zertifizierten
Börse, die nur Staatsanleihen handelt. Müssen Staaten ihren Bankrott erklären,
so werden sie als Marktteilnehmer an dieser Börse insolvent, nicht aber als
Staat an sich. Der Verwalter wickelt nur die bankrotten Anleihen ab. Die
Staaten müssen nur für ihre daraus resultierenden Verpflichtungen einen
Sanierungsplan vorlegen, wenn sie weiter am Markt teilnehmen wollen. Im
Klartext: Sie müssen ihre Schulden begleichen und wieder kreditwürdig werden.
Sie müssen sich aber nicht irgendwelchen anderen Staaten unterwerfen. Das ist
unprofessionell und behindert eine schnelle Sanierung.
Jeder teilnehmende Staat legt einen speziellen
Staatsfond (Sicherungsfonds) auf, aus dem die Risiken hier ausgeglichen werden
können. Der Staatsfond ist ein reiner Sparfond, kann aber auch (Direkt-)Wertpapier
werden. Der Staat wird damit zum Marktteilnehmer, zum unternehmenden Staat.
Aber er muß sich entscheiden für das Direktwertpapier oder das Wertpapier.
Entscheidet er sich für letzteres, ist der Rückweg dann nur durch ein erneutes Aufnahmeverfahren
möglich.
Also könnte der Staat natürlich zwei Fonds
auflegen, wobei zwischen diesen beiden allerdings keinerlei Kapitalflüsse zulässig
sind (besagte Kommission als Kontrollinstanz). Wer als Staat da tricksen will,
der fliegt ’raus
aus dem ganzen System. Der muß für ein Jahr „auf die Bank“, zum Nachdenken.
Diese Sonderregelung gilt nur für die Sicherungsfonds der Staaten. Ansonsten
kann jeder soviel Direktwertpapiere oder Wertpapiere auflegen wie er will. Und
auf allen Hochzeiten tanzen.
Wertpapiergeschäft (alle nicht benannten Wertpapiere)
Hier ist grundsätzlich alles erlaubt, ob
Leergeschäft oder Verkaufsoptionen für Grundstücke auf dem Mars, nichts ist
unmöglich. Es gibt keine Bandbreiten, keine Volumenbegrenzung, hier herrscht
grenzenlose Freiheit. Es gibt nur ein paar wenige Zugangsvoraussetzungen und
Handlingsvorgaben. Jeder darf hier rein, auch die Staatsfonds als
Marktteilnehmer. Dann wird der Staat eben zum spekulierenden Staat, warum auch
nicht. Dann lernt er was und weiß in Zukunft besser, wovon die Rede ist.
In diesem Geschäftsbereich werden nur
Verrechnungseinheiten als Währung verwendet. Der Zugang zu diesem
Geschäftsbereich erfolgt durch Kauf von Verrechnungseinheiten (VE). Der
Kaufkurs ist immer 1:1 in der Leitwährung eines Wirtschaftsraumes; die
gewünschte Eintrittswährung muß vorher gekauft werden. Die Ausgabe der VE erfolgt
über Banken, die dafür einen Verwaltungsabschlag von 0,2% einbehalten, von dem
die Hälfte an die jeweilige Zentralbank geht (als Startgeld). Jeder Kauf von VE
erhält eine ID-Nummer, nur damit ist der Rücktausch möglich. Die Kaufzahlungen
verbleiben auf Treuhandkonten ohne Verzinsung.
Erfolgt der Kauf von VE mittels Kredit, so
ist hierfür eine Refinanzierung via Zentralbank ausgeschlossen, hier ist nur
eine unter Banken möglich. Dennoch besteht auch hierfür die Meldepflicht, um
sehr schnell einen drohenden Insolvenzfall feststellen zu können. Das Disagio
für Verwaltung/Startgeld erhöht sich dabei auf 0,4% (wieder verteilt).
Der Rücktausch erfolgt nach Performance in
diesem Geschäftsbereich. Nur die „Besten der Besten der Besten“ erhalten einen
Rücktauschkurs von 1:1, wiederum mit den besagten Abschlägen von 2x0,1% bzw.
2x0,2%, ausbezahlt aus den Treuhandkonten (Leistungsprinzip, außerdem sollen so
Kandidaten für den Status als Direktwertpapier ermittelt werden). Alle anderen
erhalten gestaffelt nach ihrer Performance in drei bis vier Stufen geringere
Wechselkurse, sie waren halt nicht gut genug. Das Rating der Performance legen
die Marktteilnehmer selbst fest, meinethalben quartalsweise, damit es parallel
zum Berichtswesen läuft; wie sie es halt gewohnt sind. Es scheinen auch Awards
sinnvoll, um noch mehr Anreiz zu bieten.
Nun kann es ja sein, daß auf den
Treuhandkonten Geld verbleibt, wenn die gesamte Performance nicht so toll war.
Dieses Geld verbleibt dort als
verfügbare Masse (“Brachgeld“) längstens für ein Jahr. Danach geht es nach
einem einfachen Volumenschlüssel (Wer hat wieviel ’reingesteckt) zunächst an Institute,
die geplatzte Kredite verkraften müssen, allerdings mit einem Strafabschlag für
Fahrlässigkeit und Fehleinschätzung von 10%, der an die Zentralbanken fließt
(Ein wenig Strenge hilft bei der Erziehung, ein wenig!). Sollte dann noch etwas
übrigbleiben, geht es als kleine Prämie an die besten Performer; Leistung soll
sich ja lohnen. Immer noch etwas da? Das geht dann an die Sicherungsfonds der
Staaten. Verluste machen so gleich zweimal Sinn: den Sicherungsfonds tut es gut
(das Geld fließt auch so in die Märkte zurück) und die Verlierer haben einen
Denkzettel; das übt.
Es kann aber auch sein, daß die
Performance so gut ist, daß gar nicht genug vorhanden ist für den Rücktausch.
Erstens kann dann auf das „Brachgeld“ zurückgegriffen werden. Und zweitens ist
dies automatisch ein Fall für die „Aufnahemeprüfung“ in den
Direktwertpapierstatus. Diese Performer würden bei erfolgreicher Aufnahme
zusätzlich eine „Entwicklungsprämie“ durch die Zentralbank erhalten. Wird dies
nicht gewünscht (freie Entscheidung der Akteure im Wertpapiergeschäft), dann
wird rückgetauscht bis zur Höhe des verfügbaren Geldes (einschließlich
eventuelles „Brachgeld“). „Over-Performing“ muß nicht zwangsläufig lohnend
sein; eine kleine Maßnahme, um an ein mögliches „Bandbreitendasein“ zu
gewöhnen.
Ja, was denn? Wenn einer soviel „Kohle“
gemacht hat, dann muß er die doch auch kriegen! Das ist doch eine Frage der Gerechtigkeit!
Und woher, bitte schön? Mehr als alle anderen auszustechen und deren Geld in
die eigene Tasche umzuverteilen, geht halt in diesem Bereich nicht. Es wird
doch kein Mehrwert geschaffen. Und daher kann auch hier kein Geld „nachgedruckt“
werden. Immer im Auge behalten: Der Sinn des Wirtschaftens ist das Schaffen von
Mehrwert, nicht der Beutezug. Und: Man kann die Beute halt nur einmal auffressen.
Dann ist sie weg. Man geht dann wieder neu Jagen, aber das bitte nur hinter
Zäunen im Wertpapier-Reservat.
Übrigens: Die bei Zentralbanken angefallenen
Abschläge müssen in Kapitaldienste gesteckt werden, damit sie unbedingt den
Finanzmärkten erhalten bleiben. Kein Staat sollte auf die Idee kommen, damit so
etwas wie einen Hauptstadtflughafen bauen zu wollen.
____________
Kurz vor Schluß noch einmal etwas für das
Verständnis. Die besagte dogmatisch verkalkte Diskussion heutzutage zeigt immer
mit dem Finger auf ganz bestimmte „Übel“ – und hat dann angeblich den Stein der
Weisen gefunden. Dies war zum Beispiel das Verbot von Leergeschäften. Eine Frage
dazu: Ist ein Verkauf von Anlagen (zum Bespiel Bohranlagen) zu einem erhofften
Preis zu erhofften Kosten, deren genaue Bestimmung in der Zukunft liegt, nicht
auch ein Leergeschäft? Versuchen die daran Beteiligten nicht auch, durch
„geeignete Maßnahmen“ die Zielwerte zu erreichen? Die Empörung darüber, daß
„Die da was verkaufen, was sie (noch) gar nicht haben“ ist doch nicht mehr so
ganz von dieser Welt, nicht wahr?
Zum Schluß: Das Wertpapiergeschäft erscheint nicht im BIP.
Damit wären wir in der Bundesrepublik insolvent wegen Überschuldung. Das macht
nichts. Dann fangen wir jetzt eben von vorn an. Klare Verhältnisse sind
Voraussetzung für den klaren Blick nach vorn.
Ganz zum Schluß: „Zocken“ in der
nachbürgerlichen Gesellschaft? Menschen sind so, auch wenn sie die bürgerliche
Fehlmutation einmal überwunden haben werden. Was sich nicht verhindern läßt,
sollte aber wenigstens keinen großen Schaden anrichten können. Und als
notwendiges Experimentierfeld macht die ganze Sache sogar richtig Sinn.